Seit 49 Tage 20 Stunden 49 Minuten 30 Sekunden gilt ein
totalitäres, absolutes Rauch- und Dampfverbot in der Gastronomie und darüber hinaus in NRW.
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![]() Millionen Menschen hier in NRW schätzen Tabakwaren. Vielen ist besonders wichtig, gerade in geselliger Runde Tabakrauch genießen zu können. In Zeiten diskriminierender staatlicher Überregulierung sind Orte, an denen geraucht werden darf, Oasen der Gemütlichkeit und der freien Persönlichkeitsentfaltung. Das nordrhein-westfälische Rauchverbotsgesetz erlaubt solche Oasen noch bis zum 30. April 2013: Räumlichkeiten von Vereinen, deren Bestimmung das gemeinsame Rauchen ist. Diese Räume können sich in Gaststätten, Sport-, Kultur- und weiteren Einrichtungen befinden. Ab dem 01. Mai 2013 jedoch nur noch im »Untergrund« – bei “geheimen” (Zitat H. Kosche, MdA Berlin), privaten Zusammenkünften.Die lästigen Einschränkungen anderer gesetzlicher Ausnahmen (wie z.B. Speisenverbote in Einraumkneipen) brauchen bei der Vereinslösung nicht beachtet zu werden! Selbstverständlich sind auch alle Nichtrauchenden – dazu gehören auch die Liquid-Dampfer – angesprochen, sich mit dem Vereinszweck zu identifizieren, mitzumachen und die gesellschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu gestalten. |


